Tauchregeln

Tauchregeln

Für das Betauchen des Wassersportsees gelten neben den allgemeinen Vorschriften des VDST/ CMAS die nachfolgenden aufgeführten Tauchregeln.

Zuwiderhandlungen haben einen Entzug der Tauchgenehmigung, bzw. strafrechtliche Konsequenzen, zur Folge.


Das Tauchen ist im gekennzeichneten Bereich erlaubt.

Der eingerichtete Taucheinstieg, befindet sich zwischen SeeBühne und Surfschule und wird momentan durch den Verein befestigt. Sollte der Seebetrieb eingestellt sein, darf ausschließlich (für Vereinsmitglieder) durch das Eingangstor das Gelände betreten und verlassen werden. Das Eingangstor ist während des Tauchbetriebes ständig verschlossen zu halten. Der Schlüssel ist nicht übertragbar. 
Die vom Tauchsportclub Zülpich e.V. ausgestellte Tauchgenehmigung ist personengebunden und nicht übertragbar. Sie ist am See mitzuführen. Andere Taucher haben den Tauchpass / Brevet und mitzuführen. Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung ist das VDST DTSA** Brevet (Silber), äquivalent Rescue und eine gültige tauchsportärztliche Untersuchung. Taucher mit DTSA* (Bronze / OWD) dürfen mit Tauchlehrern und Tauchern mit DTSA*** (Gold / Divemaster) tauchen. Taucher mit der Qualifikation unterhalb DTSA* (Bronze / OWD) dürfen in Begleitung eines Tauchlehrers tauchen. Gasttaucher können im Einzelfall durch den Tauchsportclub Zülpich e.V. zugelassen werden. Diese müssen Mitglied eines der CMAS angeschlossenen Clubs / Vereins sein oder über eine Einzelversicherung verfügen. Eine Genehmigung für einen begleiteten Tauchgang eines Gasttauchers muss rechtzeitig vor dem Tauchgang beim Vorstand des Tauchsportclub Zülpich e.V. eingeholt werden. Ein Anrecht auf eine solche Genehmigung besteht nicht. Bei den Tauchgängen besteht eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber der Umwelt, am und im Wassersportsee. Bei Tauchübungen ist ein Uferabstand etwa 20 m zu wahren. 
Jeder Taucher hat sich vor dem Tauchgang davon zu überzeugen, dass sein Tauchpartner ebenfalls ein gültiges Tauchrecht oder Gasttauchgenehmigung bzw. Tageskarte hat. Es ist Rücksicht auf andere See-Nutzer zu nehmen. Störungen der ruhenden Fische oder der Laichflächen sind zu vermeiden. Die Vertreter der Stadt Zülpich und der Vorstand des Tauchsportclub Zülpich e.V. sind berechtigt, anderen Tauchern das Vorzeigen ihrer Tauchgenehmigung abzuverlangen und unberechtigte Personen, die keine Tauchgenehmigung haben, vom See zu verweisen. Grundsätzlich führt ein Verstoß gegen die Tauchordnung sofort zum Verlust der Tauchgenehmigung. Einzelne Taucher verlieren ihre Tauchgenehmigung mit sofortiger Wirkung, wenn sie die Interessen des Wassersportsee / Tauchsportclub Zülpich e.V. schädigen oder dies in Kauf nehmen. Dies gilt auch für Schädigungsabsichten gegenüber den übrigen Wassersportsee-Nutzern, der Flora und Fauna im See oder dem Ansehen des Tauchsportes insgesamt. 

Der Bürgermeister / Der Vorstand (Tauchsportclub Zülpich e.V.)


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